Steuerstrafverfahren und Rechtsschutzversicherung
Die meisten Rechtsschutzversicherungsverträge enthalten nur einen einfachen Straf-Rechtsschutz, der keine Vorsatzdelikte wie die Steuerhinterziehung umfasst. Anders ist dies bei den von vielen Rechtsschutzversicherungen angebotenen erweiterten Straf-Rechtsschutz-Tarifen („Spezial-Straf-Rechtsschutz“).