Als Beschuldigter in einem Wirtschaftsstrafverfahren stehen Ihnen hochqualifizierte Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Wirtschaftsstrafkammern gegenüber, die Ihre Verteidigung durch einen entsprechend ausgebildeten Rechtsanwalt unentbehrlich machen. Hier können wir Sie kompetent beraten. Ziel ist immer eine an den individuellen Interessen des Mandanten ausgerichtete Lösung.

Das Verteidigungsziel im Wirtschaftsstrafrecht kann eine geräuschlose Erledigung im Ermittlungsverfahren, fern einer öffentlichkeitswirksamen Hauptverhandlung sein. Andere Fälle gebieten es, gemeinsam in die Offensive zu gehen und einen gelegentlich harten Kampf mit sämtlichen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln zu führen. In Ihrem Interesse kann ich sowohl unauffällig agieren als auch sachlich mit den nötigen Verteidigungsmitteln ihre Rechte durchsetzen.

Unternehmen jeder Größe und aller Branchen erhalten immer häufiger ungebetenen Besuch von Ermittlungsbehörden, Hauptzollamt und Steuerfahndung.

Wir stehen Ihnen in allen Phasen von Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren beratend und verteidigend zur Seite. Sowohl Unternehmen als auch Einzelpersonen begleiten wir anwaltlich insbesondere in folgenden Bereichen

  • präventive Vorfeldberatung zur Unterstützung wirtschaftlicher Entscheidungen sowie zur Vermeidung strafrechtlicher und anderer Sanktionsrisiken
  • Verteidigung und Beratung von Einzelpersonen in allen Phasen des Strafverfahrens (Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren, Verteidigung in Hauptverhandlung und Revision)
  • Beratung von Unternehmen in gegen sie oder ihre Mitarbeiter gerichteten Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren in allen Phasen des Verfahrens
  • u.a. Untreue, Korruption (Bestechlichkeit, Bestechung, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung), Betrug, Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, Steuerhinterziehung, Insolvenzverschleppung, Bankrott, Verletzung der Buchführungspflicht, Gläubigerbegünstigung, Schuldnerbegünstigung, Vorenthalten von Arbeitsentgelt (auch Sozialversicherungsbetrug genannt), Compliance, Berufs- und Disziplinarrecht.