Wir beraten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte ebenso wie juristische Laien. Die Tätigkeit als Steuerberater, Rechtsanwalt oder Wirtschaftsprüfer stellt hohe Anforderungen an die handelnden Personen. In einem sich ständig ändernden Umfeld und stetig wachsender Komplexität sind die Haftungsrisiken erheblich. Aufgrund unserer Schwerpunkte im Steuerrecht und Steuerstrafrecht vertreten wir Angehörige der beratenden Berufe insbesondere in Haftungsfällen mit steuer- und wirtschaftsrechtlichen Bezügen gegenüber ihren Mandanten, dem Insolvenzverwalter, den Finanzbehörden oder der Staatsanwaltschaft.

In der Regressabwehr können wir auf eine langjährige Erfahrung zurückblicken und Ihnen mit Unterstützung und Rat zur Seite stehen. Im Falle eines möglichen Regresses gilt noch mehr als sonst: In eigener Sache ist man selbst der schlechteste Anwalt. Allein die Tatsache, dass ein ehemaliger Mandant Ansprüche anmeldet, der Fall der Versicherung angezeigt werden muss und ein möglicher Haftungsfall droht, weckt nicht nur Unbehagen, sondern führt bei den allermeisten Betroffenen zu schlaflosen Nächten. Gegen diese Art von Ansprüchen verteidigen wir Sie gern.

Darüber hinaus dienen wir als Ansprechpartner in Fragen hinsichtlich der strafrechtlichen Relevanz steuerlicher Gestaltungen, Umsetzungsbegehren der eigenen Mandanten, die an Sie als Berater herangetragen werden oder Unsicherheiten in der eigenen Mandatsführung. Gerade Berater sehen sich häufig auch dem Vorwurf ausgesetzt, als Erfüllungsgehilfe der Straftat des eigenen Mandanten gedient zu haben. Neben strafrechtlichen Risiken können daraus ebenso Risiken einer steuerlichen Haftung folgen. Um sie davor optimal zu bewahren, erstellen wir selbstverständlich auch bereits im Vorfeld Gutachten zur Frage einer möglichen Strafbarkeit eines bestimmten Verhaltens. Unabhängig, ob es sich hierbei um den Verdacht der Geldwäsche, Steuerhinterziehung, Untreue oder andere Vermögensdelikte handelt, können Sie sich und Ihre Mandanten so bei einem unwohlen “Bauchgefühl” von Vornherein absichern.

Hier finden Sie ein Hinweisblatt speziell für die Durchsuchung und Beschlagnahme in Steuerberaterkanzleien.