Der Begriff Compliance bedeutet die Einhaltung und Befolgung der geltenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien. Corporate Compliance beinhaltet die Gesamtheit aller unternehmerischen Maßnahmen, welche die Einhaltung und Befolgung aller für das Unternehmen und seine Mitarbeiter geltenden Gesetze und Regelungen im Rahmen der Unternehmenstätigkeit sicherstellen soll. Es geht darum, die Haftung und strafrechtliche Verfolgung von Unternehmen und deren Mitarbeitern zu vermeiden.

Compliance ist nicht nur für die großen Konzerne, die in Korruptionsangelegenheiten verstrickt waren wie z.B. Siemens, Daimler oder Ferrostal, ein Thema. Ein Compliance System ist hilfreich zur Erlangung besonderer Zertifizierungen, zum Nachweis der Einhaltung der MiLoG-Vorschriften und auch in der Verteidigung gegen Strafbarkeits- und Ordnungswidrigkeitenvorwürfe sowie in Haftungsverfahren kann ein bestehendes Compliance System Verfahrensfolgen abzuschwächen. Ab dem Jahr 2020 wird es ein zentrales Korruptionsregister auf Bundesebene geben, in das bestimmte Gesetzesverstöße einzutragen sind und für das öffentlichen Auftraggebern eine Pflicht zur Einsichtnahme vor Erteilung eines Auftrags vorgeschrieben wird. Ein bestehendes Compliance System mindert die Bußgelderwartung und hilft beim sogenannten Selbstreinigungsprozess, der zur vorzeitigen Löschung der Einträge verhelfen kann.

Wir beraten Unternehmen durch Risikoanalyse, Vermittlung von Strategien, Aufbau von Unternehmensstrukturen, Fortbildung sowie ggfs. der Vermittlung anonymer Mitteilungsmöglichkeiten (z.B. Telefonhotline), Korruptionsbeauftragter, externer Kontrolleure und Wirtschaftsprüfer.

Hierdurch können das Haftungsrisiko und die strafrechtliche Verfolgung für das Unternehmen und seine Mitarbeiter in Form von Vernehmung, Durchsuchung oder Verhaftung minimiert werden.

Betrugsvorwürfe wegen Schwarzarbeit, Sozialversicherungsbetrug, Abrechnungsbetrug, Korruptionsvorwürfen, Steuerhinterziehung, strafrechtlichen Organisationsvorwürfen oder Verstößen gegen das MiLoG, sind – wie beispielsweise die großen Fälle Siemens und Volkswagen zeigen – kostspielig und rufschädigend. Dafür gilt es, sich durch geeignete, erforderliche und zumutbare Organisations- und Aufsichtsmaßnahmen vorzubereiten.

Letztlich ergibt sich ein besonderes Schutzbedürfnis auch vor dem Hintergrund der zu erwartenden Einführung eines Unternehmensstrafrechts in Deutschland. Ende 2013 wurde diesbezüglich ein entsprechender Gesetzesentwurf vorgelegt. Anknüpfungspunkt für die Strafbarkeit von Unternehmen ist danach das Fehlverhalten sog. Entscheidungsträger des jeweiligen Unternehmens. Zum einen betrifft dies das Verhalten der Entscheidungsträger selbst in Wahrnehmung unternehmensbezogener Angelegenheiten, zum anderen wird das Unterlassen zumutbarer Aufsichtsmaßnahmen (Compliance-Maßnahmen) sanktioniert.

Wann mit der Einführung des Gesetzes zu rechnen ist, ist ungewiss. Dass ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht wird, ist anlässlich des politischen Drucks europäischer und auch internationaler Länder gewiss. Hier sind die Ausgestaltung und die Möglichkeiten der zu verhängenden Sanktionen und vor allem die Höhe der Bußgelder bei Gesetzesverstößen von Unternehmen bereits deutlich drastischer.

Ein funktionierendes Compliance System schützt Ihr Unternehmen vor:

  • Bußgeldern (nach § 30 OWiG mittlerweile i.H.v. bis zu € 10 Millionen, in bestimmten Fällen sogar höher);
  • Steuerlicher Haftung;
  • der eigentlichen Strafe selbst (z.B. Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, daraus resultierende Vorstrafen mit weiteren Konsequenzen);
  • Verfahrens-/Gerichtskosten/Beraterkosten;
  • Schadenersatzforderungen geschädigter Wettbewerber oder auch des eigenen Unternehmens;
  • Nachzahlungen an Steuerbehörden;
  • Beschlagnahme von Vermögenswerten;
  • Vermögensabschöpfung durch den Staat durch Einziehung der Gewinne, die aus ordnungswidrigen Aktivitäten stammen (Vermögensarrest);
  • Pfändung von Firmenkonten sowie der
  • Sicherstellung von Beweismitteln.