Spezialisten für Steuerstrafverfahren
Wir sind Ihre Strafverteidiger in Berlin und spezialisiert auf die Verteidigung in Steuerstrafverfahren. Wir bieten höchste Fachkompetenz durch die Verzahnung strafrechtlichen und steuerrechtlichen Wissens sowie langjähriger Erfahrung auf dem Gebiet der Steuerstrafverteidigung.
Fachanwälte für Strafrecht und Steuerrecht
Unsere Doppelkompetenz als Fachanwälte für Strafrecht und Steuerrecht bietet Gewähr für die durchsetzungsstarke Vertretung der Interessen unserer Mandanten gegenüber den Ermittlungsbehörden und vor Gericht.
Steuerstreit – Abwehr von Ansprüchen
In der Regel wird das Steuerstrafverfahren durch ein Steuerstreitverfahren begleitet. Auch hier stehen wir unseren Mandanten bundesweit kompetent zur Seite. Dies umfasst ebenso die Abwehr von steuerrechtlichen Haftungsansprüchen im Zusammenhang mit zoll- und steuerstrafrechtlichen Vorwürfen.
Einsatzgebiete
Unabhängig davon, ob Sie in Konflikt mit der Steuerfahndung geraten sind, bei Ihnen eine Durchsuchung erfolgt, Sie ein Verfahren im Steuerrecht führen müssen oder gegen Sie der Vorwurf einer Steuerordnungswidrigkeit erhoben wird, sind wir Ihr zuverlässiger Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen als Fachanwälte im Steuerrecht und im Strafrecht in Berlin und bundesweit, Ihre Rechte mit dem nötigen Fachwissen und der erforderlichen Souveränität sowohl im Steuerstrafrecht als auch im Steuerstreitverfahren gegen gut ausgebildete Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Finanzämter durchzusetzen.
Aktuelles
Verschärfung der Belarus-Sanktionen
Die Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 betreffend Sanktionen gegen Belarus soll Umgehungen der Russland-Sanktionen verhindern. Der Rat der Europäischen...
WeiterlesenSteuerhinterziehungs-Vorsatz oder doch nur Fahrlässigkeit?
Bußgeld- und Strafsachenstellen tun sich schwer mit der Abgrenzung von Vorsatz und Fahrlässigkeit beim Vorwurf der Steuerhinterziehung Wer einen Steuerberater...
WeiterlesenHaftbefehle wegen Sanktionsverstößen
Luxusautos nach Russland verkauft – Zollfahndung geht gegen gewerbsmäßige Außenwirtschaftsverstöße vor In zwei konzertierten Aktionen am 26. und 28. Juni...
WeiterlesenVollschätzung in der Gastronomie
Die Verwendung manipulierbarer Registrierkassen alter Bauart rechtfertig nicht stets eine Verwerfung der Gewinnermittlung des Steuerpflichtigen Auch bei der Vornahme von...
WeiterlesenLohnsteuer-Außenprüfung und Prüfung nach § 28p SGB IV
Die Verpflichtung zur Sozialversicherung richtet sich grundsätzlich nach der Steuerpflicht. Allerdings finden Lohnsteuer-Außenprüfungen und Sozialversicherungsprüfungen nach § 28p SGB IV...
WeiterlesenErmittlung von Außenwirtschaftsverstößen
Nutzung ausländischer Datenbanken durch die Zollfahndung zur Ermittlung von Straftaten nach dem Außenwirtschaftsgesetz wegen Sanktionsverstößen Bisher wurden 13 Sanktionspakete beschlossen...
WeiterlesenDie Steuerstrafverteidiger
Wir sind drei miteinander befreundete Steuerstrafverteidiger, die – jeweils auf eigene Rechnung und auf eigene Verantwortung arbeitend – häufig im Rahmen einer sogenannten Sockelverteidigung unsere jeweiligen Mandanten in umfangreichen Steuerstrafverfahren vertreten. Wir arbeiten vertrauensvoll zusammen, haben aber keine gemeinsame Kanzlei und stellen keine Sozietät bzw. Berufsausübungsgesellschaft dar.
Bei der Internetpräsenz www.die-steuerstrafverteidiger.de handelt es sich also um eine gemeinsame Informationsplattform der befreundeten, aber selbständigen und voneinander unabhängigen Rechtsanwaltskanzleien der Einzelkanzleien von Rechtsanwalt Torsten Hildebrandt, Rechtsanwalt Dr. Carsten Tiemer und Rechtsanwalt Kai Bruno Westen.
Die Titel „Fachanwalt für Steuerrecht“, „Fachanwalt für Strafrecht“ bzw. „Zertifizierter Berater im Steuerstrafrecht (DAA)” wurden uns aufgrund besonderer theoretischer und praktischer Erfahrungen im jeweiligen Rechtsgebiet verliehen.
Steuergestaltend tätig sind wir nicht. Dies würde im Widerspruch zu unserer Spezialisierung und unserem Selbstverständnis stehen. Wir verstehen uns als Berater des Mandanten und dessen Steuerberater, sobald mögliche Schnittstellen zum Strafrecht auftreten. Wir wollen dabei weder in Konkurrenz zu Ihrem Steuerberater treten noch diesen ersetzen.