Die Rechtsbeugung findet immer in kleiner Münze statt und nie so, dass jemand sagt, heute will ich wieder das Recht richtig mit Füßen treten. Sondern die Rechtsbeugung findet immer statt, weil oben einer sitzt, der sagt, komm, du brauchst keinen Verteidiger, du brauchst keine Belehrung, ich weiß schon, was gut für dich ist.
VorsRiBGH a.D. Prof. Dr. Thomas Fischer, 16. Wahlperiode Rechtsausschuss Protokoll Nr. 134 S. 45 f.