Das Zollstrafrecht ist ein Spezialgebiet eines Spezialgebiets. Es ist Teil des Steuerstrafrechts, welches wiederum Teil des allgemeinen Strafrechts ist. Entsprechend wenig ist den Generalisten unter den Strafverteidigern über die Rechtsgrundlagen und Eigenheiten des Zollstrafverfahrens bekannt.

Dessen ungeachtet bieten zahlreiche Rechtsanwälte ausdrücklich auch die Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurf der Zollhinterziehung auf ihren Internetseiten an. Aufgrund der mangelnden Spezialisierung enthalten diese Werbeauftritte allerdings teilweise gravierende Fehler. Für den zollstrafrechtlichen Laien können diese Fehler auf den ersten Blick marginal erscheinen, tatsächlich kann hiervon aber die Frage der Strafbarkeit abhängen. Zudem wird an den Fehlern erkennbar, dass grundlegende Wissens- und Verständnislücken im Zollstrafrecht bestehen. Ein falsches Wort verrät hier dem Zollbeamten, dass sein Gegenüber im Zollstrafrecht nicht sattelfest ist und sich daher aus Unkenntnis auf eigentlich inakzeptable Verfahrensabschlüsse einlassen wird.

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