Die Rechtsbeugung findet immer in kleiner Münze statt und nie so, dass jemand sagt, heute will ich wieder das Recht richtig mit Füßen treten. Sondern die Rechtsbeugung findet immer statt, weil oben einer sitzt, der sagt, komm, du brauchst keinen Verteidiger, du brauchst keine Belehrung, ich weiß schon, was gut für dich ist.

VorsRiBGH a.D. Prof. Dr. Thomas Fischer, 16. Wahlperiode Rechtsausschuss Protokoll Nr. 134 S. 45 f.

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Lebenslauf

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V.
  • Bundesvereinigung Steuerstrafrecht e.V.
  • Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung e.V.

Veröffentlichungen und Vorträge

  • “Ertragsteuerliche Auswirkungen zollrechtlicher Risiken”, Stbg 2017, 398, gemeinsam mit StB Peter Scheller M.I.Tax, Susanne Zaczek
  • “Verwertbarkeit einer Aussage trotz späteren Verlöbnisses”, NStZ 2015, 422, gemeinsam mit StA Andreas Ricken
  • Vortrag “Steuerstrafrechtliche Aspekte des Alkoholbrennens”
  • Vortrag “Technik und Taktik der Zeugenbefragung”
  • Vortrags “Zollstrafrecht. Eine Einführung.”

Weitere Informationen zum Steuerstrafrecht und Zollstrafrecht erhalten Sie unter: 

www.steuerstrafrecht-rechtsanwalt.de